Rechtsprechung
   BFH, 11.04.1978 - VIII R 164/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,652
BFH, 11.04.1978 - VIII R 164/77 (https://dejure.org/1978,652)
BFH, Entscheidung vom 11.04.1978 - VIII R 164/77 (https://dejure.org/1978,652)
BFH, Entscheidung vom 11. April 1978 - VIII R 164/77 (https://dejure.org/1978,652)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,652) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 125, 155
  • NJW 1978, 2056
  • DB 1978, 1674
  • BStBl II 1978, 493
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.11.1973 - VIII R 256/72

    Nutzungswert - Wohnung - Unterhaltsberechtigte Person - Schuldrechtliches

    Auszug aus BFH, 11.04.1978 - VIII R 164/77
    Nach der zur Auslegung dieser Vorschrift ergangenen ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist bei unentgeltlicher Überlassung der Wohnung an Unterhaltsberechtigte der Nutzungswert der Wohnung dem Eigentümer zuzurechnen (vgl. zuletzt Urteile vom 20. November 1973 VIII R 256/72, BFHE 110, 561, BStBl II 1974, 163; vom 30. Januar 1974 I R 16/72, BFHE 111, 336).

    Zur Begründung verweist der Senat auf die Urteile VIII R 256/72 und I R 16/72, die bereits eine Auseinandersetzung mit den vom FG angeschnittenen Fragen enthalten.

  • BFH, 30.01.1974 - I R 16/72
    Auszug aus BFH, 11.04.1978 - VIII R 164/77
    Nach der zur Auslegung dieser Vorschrift ergangenen ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist bei unentgeltlicher Überlassung der Wohnung an Unterhaltsberechtigte der Nutzungswert der Wohnung dem Eigentümer zuzurechnen (vgl. zuletzt Urteile vom 20. November 1973 VIII R 256/72, BFHE 110, 561, BStBl II 1974, 163; vom 30. Januar 1974 I R 16/72, BFHE 111, 336).

    Zur Begründung verweist der Senat auf die Urteile VIII R 256/72 und I R 16/72, die bereits eine Auseinandersetzung mit den vom FG angeschnittenen Fragen enthalten.

  • BFH, 11.01.1957 - VI 5/54 U

    Zurechnung des Nutzungswertes bei unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung an

    Auszug aus BFH, 11.04.1978 - VIII R 164/77
    Diese ist eine besondere gesetzliche Ausprägung des einkommensteuerrechtlichen Grundsatzes, daß Zuwendungen, die als Einkommensverwendung anzusehen sind, einkommensteuerrechtlich das Einkommen des Zuwendenden nicht verringern und das Einkommen des Empfängers nicht erhöhen sollen (BFH-Urteil vom 11. Januar 1957 VI 5/54 U, BFHE 64, 177, BStBl III 1957, 68).
  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 166/80

    Wohnung - Begriffsdefinition

    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach der Nutzungswert einer Wohnung, die der Eigentümer unentgeltlich einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person überläßt, dem Eigentümer nach § 21 Abs. 2 1. Alternative EStG zuzurechnen ist (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 11. April 1978 VIII R 164/77, BFHE 125, 155, BStBl II 1978, 493), greift hier nicht ein.
  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 215/79

    Zur Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Die Wohnung kann aber, wie der Senat bereits im Urteil vom 11. April 1978 VIII R 164/77 (BFHE 125, 155, BStBl II 1978, 493) ausgeführt hat, auch dadurch genutzt werden, daß sie einem anderen unentgeltlich überlassen wird.
  • BFH, 30.07.1985 - VIII R 71/81

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Nutzungsrechts an einem Grundstück und

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 11. April 1978 VIII R 164/77 (BFHE 125, 155, BStBl II 1978, 493) eine andere Auffassung vertreten hat, ist diese durch die neuere Rechtsprechung des BFH überholt (vgl. Urteil vom 29. November 1983 VIII R 215/79, BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366, m. w. N.).
  • BFH, 23.02.1988 - IX R 157/84

    Vermietung einer Eigentumswohnung an unterhaltsberechtigtes volljähriges Kind als

    Insoweit ist das BFH-Urteil vom 11. April 1978 VIII R 164/77 (BFHE 125, 155, BStBl II 1978, 493) durch die neuere Rechtsprechung nicht überholt.
  • BFH, 16.10.1984 - IX R 81/82

    Werbungskosten - Nutzungswert - Wohnung

    Es war der Ansicht, die Klägerin habe ihren Eltern die Wohnung unentgeltlich überlassen; deshalb müsse sie als Eigentümerin den Nutzungswert der Wohnung versteuern (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. April 1978 VIII R 164/77, BFHE 125, 155, BStBl II 1978, 493).
  • BFH, 11.11.1988 - III R 268/84

    Keine AfA des Eigentümers eines Betriebsgrundstücks neben Mietaufwand bei

    Das vom FA zur Stützung seiner gegenteiligen Auffassung herangezogene BFH-Urteil vom 11. April 1978 VIII R 164/77 (BFHE 125, 155, BStBl II 1978, 493) ist durch die neuere Rechtsprechung des BFH überholt (vgl. Urteil vom 29. November 1983 VIII R 215/79, BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366).
  • BFH, 28.07.1983 - IV R 174/80

    Die unentgeltliche Überlassung der wohnung an die Altenteiler stellt eine

    Die Finanzverwaltung und überwiegend auch das Schrifttum gehen allerdings davon aus, daß aufgrund der Rechtsprechung des VIII. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) zum dinglichen Wohnungsrecht bei privaten Wohngrundstücken der Nutzungswert der den Altenteilern überlassenen Wohnung in den Fällen beim Betriebsinhaber und Altenteilsverpflichteten im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen sei, in denen den Altenteilern lediglich ein schuldrechtliches Wohnungsrecht eingeräumt worden ist, hingegen bei einem dinglichen Wohnungsrecht der Nutzungswert den Altenteilern als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zugerechnet werden müsse (vgl. Urteile vom 20. November 1973 VIII R 256/72, BFHE 110, 561, BStBl II 1974, 163; vom 28. Februar 1974 VIII R 122/73, BFHE 112, 139, BStBl II 1974, 457; vom 11. April 1978 VIII R 164/77, BFHE 125, 155, BStBl II 1978, 493, und vom 13. Mai 1980 VIII R 128/78, BFHE 131, 216, BStBl II 1981, 299; Verfügung der Oberfinanzdirektion -OFD- Koblenz vom 17. Dezember 1976 S 2230 A/St 322, Steuererlasse in Karteiform -StEK-, § 13 EStG Nr. 267, Stichwort Altenteilsleistungen; Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, Abschn. A Rdnr. 35 d).
  • BFH, 24.07.1981 - VI R 232/77

    Einkommensteuerrechtliche Zurechnung des Nutzungswertes einer auf Grund eines

    Senats des BFH ( BFHE 110, 561 , BStBI.111974, 163; BFHE 112, 139, BStBl. 111974, 457; BFHE 125, 155 , BStBI.111978, 493) zutreffend zu dem Ergebnis gekommen, daß sich die Überlassung der Nutzung der Wohnung als ein Aufwand des Klägers darstellt; denn durch die Überlassung der Wohnung an seinen Vater erleidet der Kläger eine Vermögenseinbuße, die darin besteht, daß er die betreffende Wohnung nicht selbst nutzen oder vermieten kann (so auch Herrmann/ Heuer, § 10 EStG , Anm_ 42, Stichwort: Schuldrechtliches Wohnrecht; Fichtelmann, DStR 1977, 656 ).

    a) Der Nutzungswert der vom Kläger seinem Vater überlassenen Wohnung ist dem Kläger zuzurechnen; denn der BFH hat In ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl.u. a. BFHE 110, 561, BStBI.111974, 163; BFHE 112, 139 , BStBI.111974, 457, und BFHE 125, 155 , BStBI.111978, 493), daß in den Fällen, in denen ein Unterhaltsberechtigter bei einer Vermögensüberlassung sich ein lebenslängliches Wohnrecht an einer Wohnung vorbehält, die in einem zu dem überlassenen Vermögen gehörenden Gebäude belegen ist, der Nutzungswert dieser Wohnung dem Übemehmer, also dem Eigentümer, zuzurechnen ist, wenn das Wohnrecht nicht dinglich gesichert wurde_ Diese Entscheidung beruht auf der Überlegung, daß dem Rechtsgedanken des § 12 Nr. 2 EStG gegenüber dem des § 21 Abs. 2 EStG der Vorrang gebührt b) Allerdings wird in der Literatur (Ehmke/Bollmann, FR 1980, 501; Jansen/Wrede, a.a.O., S. 60; Plückebaum, FR 1981, 181, 188 rechte Spalte; Selthel, DStR 1980, 582 ) die Auffassung vertreten, daß der Nutzungswert einer Wohnung, die aufgrund eines obligatorischen Rechts unentgeltlich von 182 Hett Nr. 9 MiterihNotk September 1082.

  • BFH, 11.04.1978 - VIII R 119/76

    Nutzungswert - Einfamilienhaus - Versteuerung - Einfamilienhaus-Verordnung -

    Der Nutzungswert der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus, der nach schuldrechtlicher Überlassung der Wohnung an eine unterhaltsberechtigte Person vom Eigentümer zu versteuern ist (BFH-Urteil vom 11. April 1978 VIII R 164/77, BFHE 125, 155, BStBl II 1978, 493), ist nach der Einfamilienhaus-Verordnung zu ermitteln (Änderung der Rechtsprechung).

    Dieser ist nach ständiger Rechtsprechung auch dann beim Eigentümer zu erfassen, wenn dieser die Wohnung durch schuldrechtlichen Vertrag ganz oder teilweise unentgeltlich an eine gegenüber ihm oder seinem Ehegatten unterhaltsberechtigte Person überlassen hat (vgl. BFH-Urteile vom 20. November 1973 VIII R 256/72, BFHE 110, 561, BStBl II 1974, 163, und vom 30. Januar 1974 I R 16/72, BFHE 111, 336, sowie zuletzt das Urteil vom 11. April 1978 VIII R 164/77, BFHE 125, 155, BStBl II 1978, 493).

  • OLG Köln, 09.06.1982 - 17 W 47/82

    Zu den Anforderung an die Angabe der Gebührenvorschriften in Kostenrechnung

    Senats des BFH ( BFHE 110, 561 , BStBI.111974, 163; BFHE 112, 139, BStBl. 111974, 457; BFHE 125, 155 , BStBI.111978, 493) zutreffend zu dem Ergebnis gekommen, daß sich die Überlassung der Nutzung der Wohnung als ein Aufwand des Klägers darstellt; denn durch die Überlassung der Wohnung an seinen Vater erleidet der Kläger eine Vermögenseinbuße, die darin besteht, daß er die betreffende Wohnung nicht selbst nutzen oder vermieten kann (so auch Herrmann/ Heuer, § 10 EStG , Anm_ 42, Stichwort: Schuldrechtliches Wohnrecht; Fichtelmann, DStR 1977, 656 ).

    a) Der Nutzungswert der vom Kläger seinem Vater überlassenen Wohnung ist dem Kläger zuzurechnen; denn der BFH hat In ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. u. a. BFHE 110, 561, BStBI.111974, 163; BFHE 112, 139 , BStBI.111974, 457, und BFHE 125, 155 , BStBI.111978, 493), daß in den Fällen, in denen ein Unterhaltsberechtigter bei einer Vermögensüberlassung sich ein lebenslängliches Wohnrecht an einer Wohnung vorbehält, die in einem zu dem überlassenen Vermögen gehörenden Gebäude belegen ist, der Nutzungswert dieser Wohnung dem Übemehmer, also dem Eigentümer, zuzurechnen ist, wenn das Wohnrecht nicht dinglich gesichert wurde_ Diese Entscheidung beruht auf der Überlegung, daß dem Rechtsgedanken des § 12 Nr. 2 EStG gegenüber dem des § 21 Abs. 2 EStG der Vorrang gebührt b) Allerdings wird in der Literatur (Ehmke/Bollmann, FR 1980, 501; Jansen/Wrede, a.a.O., S. 60; Plückebaum, FR 1981, 181, 188 rechte Spalte; Selthel, DStR 1980, 582 ) die Auffassung vertreten, daß der Nutzungswert einer Wohnung, die aufgrund eines obligatorischen Rechts unentgeltlich von Hett Nr. 9 MiterihNotk September 1082.

  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 153/81

    Einfamilienhaus - Vorbehaltsnießbrauch - Einheitswertbescheid

  • BFH, 20.01.1987 - IX R 49/82

    Änderung eines Einkommenssteuerbescheids aufgrund neu bekannt gewordener

  • VGH Bayern, 08.05.1989 - 2 B 87.01993

    Voraussetzungen der Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung bei

  • BFH, 05.12.1978 - VIII R 94/76

    Einkünfte aus Miteigentum eines Einfamilienhauses - Unentgeltliche Nutzung -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht